Häufig gestellte Fragen
Der Beitritt zum Biergerpakt
Wer kann dem Biergerpakt beitreten?
Jede Person ab 18 Jahren, die in Luxemburg wohnt oder arbeitet, kann dem Biergerpakt beitreten.
Wie kann ich mich für den Biergerpakt anmelden?
Die Anmeldung zum Biergerpakt erfolgt über eine Prozedur auf myguichet.lu. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine automatische Mitteilung von myguichet.lu.
Für Antragstelle.innen des internationalen Schutzes (AIP), die noch kein Luxtrust-Zertifikat besitzen, muss auf Anfrage eine manuelle Anmeldung durch eine Mitarbeiter.in des Biergerpaktes vorgenommen werden. Anfragen hierzu können über biergerpakt.zesummeliewen@fm.etat.lu eingereicht werden.
Ich bin Antragsteller/Antragstellerin auf internationalen Schutz. Kann ich mich ebenfalls für den Biergerpakt anmelden?
Ja
Für Antragstellerinnen und Antragsteller auf internationalen Schutz (DPI), die noch über kein LuxTrust-Zertifikat verfügen, kann auf Anfrage eine manuelle Anmeldung durch das Biergerpakt-Team vorgenommen werden.
Die Anfragen können gesendet werden an biergerpakt.zesummeliewen@fm.etat.lu.
Bereitzustellende Informationen:
- Name und Vorname
- E-Mail-Adresse
- Sozialversicherungsnummer
- Bevorzugte Korrespondenzsprache
Ich bin Grenzgänger.in – darf ich mich im Biergerpakt anmelden?
Ja
Sie können dem Bürgerpakt beitreten, vorausgesetzt, Sie können eine Zugehörigkeitsbescheinigung des Gemeinsamen Sozialversicherungszentrums (CCSS) vorzeigen, die weniger als drei Monate alt ist. Diese Bescheinigung muss während der Anmeldung auf myguichet.lu hochgeladen werden.
Hat der Biergerpakt eine feste Dauer?
Nein
Er hat keine feste Dauer, aber Ihr Dossier wird automatisch geschlossen, wenn Sie zwei Jahre lang an keiner Aktivität teilnehmen.
Ich habe an einer Aktivität teilgenommen – bekomme ich eine Teilnahmebescheinigung?
Ja
Nach jeder neuen Teilnahme an einer Aktivität erhalten Sie eine aktualisierte Übersicht in Ihrem myguichet.lu-Bereich.
Der Biergerpakt und der Antrag auf die luxemburgische Staatsbürgerschaft
Muss ich am Biergerpakt teilnehmen, um die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Nein
Es besteht keine Verpflichtung, dem Bürgerpakt beizutreten, um die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Wenn Sie jedoch die drei Einführungsmodule des Programms absolviert haben, können Sie einen Antrag auf Staatsbürgerschaft über Option stellen.
Befreien mich die Bestätigung des „Sprachmoduls“ und das Abschlusszertifikat der „Einführungsmodule“ von den Sprachtests für den Erwerb der Staatsbürgerschaft?
Bin ich verpflichtet, die Sprachlernplattform des Biergerpakts zu nutzen, damit mein „Sprachmodul“ anerkannt wird?
Nein
Sie können auch per E-Mail eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an einem anderen Sprachkurs an die Adresse biergerpakt.zesummeliewen@fm.etat.lu senden.
Es ist jedoch wichtig, dass die Lernaktivität während der Mitgliedschaftsperiode im Biergerpakt stattgefunden hat.
Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Biergerpakt-Kurs "Luxemburg entdecken" und dem "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" Kurs der luxemburgischen Staatsbürgerschaft?
Es handelt sich hierbei um verschiedene Kurse.
Anwärter.innen auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit müssen am „Vivre ensemble“ teilnehmen, auch wenn sie den „Luxemburg entdecken“ Kurs absolviert haben.
Par contre, il existe une interconnexion entre les deux cours de la façon suivante:
- Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Befreiung des Modules 3 vom « Vivre ensemble » zu erhalten, wenn man an dem Kurs « Luxemburg entdecken » des Biergerpaktes teilgenommen hat. Bei der Anmeldung im „Vivre ensemble“ gibt es die Möglichkeit, das Zertifikat des „Luxemburg entdecken“ hochzuladen.
- Wenn Sie an dem Kurs « Vivre ensemble » teilgenommen haben, können Sie eine Befreiung aus dem Kurs Biergerpakt « Luxemburg entdecken » erhalten, indem Sie Ihr Zertifikat an biergerpakt.zesummeliewen@fm.etat.lu schicken.
"Luxemburg entdecken" Kurs
Ich konnte nicht an der zweiten oder dritten Sitzung des Kurses teilnehmen. Kann ich mich nur für diese Sitzung eines anderen Kurses anmelden?
Die Teilnahme an allen Sitzungen desselben Kurses ist obligatorisch. In seltenen Fällen und gegen Vorlage eines Nachweises (ärztliches Attest, Arbeitsverhinderung usw.) kann eine Ausnahme gemacht werden.
Ich habe den Webex-Zugangslink für meinen Online-Kurs nicht erhalten. Was soll ich tun?
Der Link befindet sich in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie zwei bis drei Tage vor Kursbeginn erhalten. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Falls Sie dort nichts finden, kontaktieren Sie bitte umgehend programme.zesummeliewen@fm.etat.lu
Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Kurs „Luxemburg entdecken“ und dem Kurs "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" des Justizministeriums?
Il s’agit de deux cours différents.
Les candidat(e)s à la nationalité luxembourgeoise doivent obligatoirement participer au cours « Vivre ensemble », même s’ils ont suivi le cours « Découvrir le Luxembourg ».
Par contre, il existe une interconnexion entre les deux cours de la façon suivante:
- Si vous participez au cours « Découvrir le Luxembourg » du Biergerpakt, vous pouvez obtenir une dispense du module 3 du cours « Vivre ensemble ».
- Si vous avez déjà participé au cours « Vivre ensemble », vous pouvez obtenir une dispense du cours « Découvrir le Luxembourg ». Il suffit de nous envoyer votre certificat à l’adresse mail biergerpakt.zesummeliewen.lu.
Le Biergerpakt et les autres instruments du vivre ensemble
Was ist die Rechtliche Basis des Biergerpakts?
Der Biergerpakt basiert auf dem Gesetz vom 23. August 2023 über das interkulturelle Zusammenleben, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Dieses Gesetz beschreibt das interkulturelle Zusammenleben als einen partizipativen, dynamischen und kontinuierlichen Prozess, der es jeder Person, die in Luxemburg lebt oder arbeitet, ermöglicht, gemeinsam zu leben, zu arbeiten und zu entscheiden.
Das interkulturelle Zusammenleben basiert auf gegenseitigem Respekt, Toleranz, Solidarität, sozialem Zusammenhalt und dem Einsatz gegen Rassismus und jede Form von Diskriminierung. Es etabliert Vielfalt als Reichtum und als eine Stärke für die Entwicklung einer interkulturellen Gesellschaft. (*Art. 1: Gesetz vom 23. August 2023 über das interkulturelle Zusammenleben)
Handelt es sich beim Gemengepakt und beim Biergerpakt um dasselbe?
Nein
Der Gemengepakt wird von einer Gemeinde unterzeichnet. Durch diesen Prozess verpflichtet sich eine Gemeinde zum interkulturellen Zusammenleben. Der Gemengepakt ist in thematische Zyklen unterteilt, die jeweils in mehreren Schritten ablaufen.
Meine Gemeinde hat den Gemengepakt unterzeichnet – bin ich automatisch Mitglied des Biergerpakts?
Nein
Auch wenn Ihre Gemeinde den Gemengepakt unterzeichnet hat, sind Sie nicht automatisch Mitglied des Biergerpakts. Der Beitritt zum Biergerpakt ist ein persönlicher Schritt, den jede Bürgerin und jeder Bürger individuell vornehmen muss. Die Gemeinden erhalten jedoch einen Zuschuss für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner oder jede Arbeitnehmerin bzw. jeden Arbeitnehmer, der dem Biergerpakt beigetreten ist.