Häufig gestellte Fragen

Der Beitritt zum Biergerpakt

Wer kann dem Biergerpakt beitreten?
Wie und wo kann ich mich für den Biergerpakt anmelden?

Die Anmeldung zum Biergerpakt erfolgt über eine Prozedur auf myguichet.lu. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine automatische Mitteilung von myguichet.

Sie können anschließend unseren Katalog einsehen und sich für Aktivitäten anmelden.

Ich bin Antragsteller/Antragstellerin auf internationalen Schutz. Kann ich mich ebenfalls für den Biergerpakt anmelden?

Für Antragstellerinnen und Antragsteller auf internationalen Schutz (DPI), die noch über kein LuxTrust-Zertifikat verfügen, kann auf Anfrage eine manuelle Anmeldung durch das Biergerpakt-Team vorgenommen werden.

Diese Informationen werden gebraucht:

  • Name und Vorname
  • E-Mail-Adresse
  • Sozialversicherungsnummer
  • Bevorzugte Korrespondenzsprache
Ich bin Grenzgänger.in – darf ich mich im Biergerpakt anmelden?

Sie können dem Bürgerpakt beitreten, vorausgesetzt, Sie können eine Zugehörigkeitsbescheinigung des Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) vorzeigen, die weniger als drei Monate alt ist. Diese Bescheinigung muss während der Anmeldung auf myguichet.lu hochgeladen werden.

Hat der Biergerpakt eine feste Dauer?

Er hat keine feste Dauer, aber Ihr Dossier wird automatisch geschlossen, wenn Sie zwei Jahre lang an keiner Aktivität teilnehmen. Nach jeder Aktivität, an der Sie teilnehmen, wird Ihre Mitgliedschaft automatisch um zwei Jahre verlängert.

Ich habe an einer Aktivität teilgenommen – bekomme ich eine Teilnahmebescheinigung?

Nach jeder neuen Teilnahme an einer Aktivität erhalten Sie eine aktualisierte Übersicht in Ihrem myguichet.lu-Bereich.

Können Kinder ebenfalls an Aktivitäten des Biergerpakts teilnehmen?

Gemäß dem Gesetz vom 23. August 2023 über das interkulturelle Zusammenleben richtet sich der Biergerpakt an Einwohner und Grenzgänger ab 18 Jahren. Daher sind die Aktivitäten des Biergerpakts nicht für Minderjährige zugänglich.

Die Kinder der Mitglieder sind bei den Aktivitäten nicht zugelassen, außer wenn diese ausdrücklich für Familien mit Kindern konzipiert und entsprechend gekennzeichnet sind.

Der Biergerpakt und der Antrag auf die luxemburgische Staatsbürgerschaft

Muss ich am Biergerpakt teilnehmen, um die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Die Teilnahme am Biergerpakt ist kein obligatorischer Schritt im Rahmen des Antrags auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option. Sie stellt jedoch einen Vorteil dar:

Wenn Sie am Orientierungstag und am Kurs „Das Großherzogtum Luxemburg entdecken“ teilgenommen haben und eine Bescheinigung über das Niveau A1.1. in einer der drei Amtssprachen erhalten haben, erhalten Sie ein Zertifikat. Wenn Sie Ihren Antrag auf die Staatsangehörigkeit einreichen, berechtigt Sie das Biergerpakt-Zertifikat zu einem beschleunigten Verfahren.

Befreit mich das Biergerpakt-Zertifikat, das das Niveau A1.1. in einer der drei Amtssprachen bescheinigt, von den Sprachtests für den Erwerb der Staatsangehörigkeit?
Das Biergerpakt-Zertifikat befreit nicht von den im Rahmen eines Antrags auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erforderlichen Sprachtests.
Bin ich verpflichtet, die Sprachlernplattform des Biergerpakts zu nutzen, damit mein „Sprachmodul“ anerkannt wird?

Sie können unserem Team auch eine Teilnahmebescheinigung an einem anderen Sprachkurs über unseren Kontaktformular schicken.

Es ist jedoch wichtig, dass die Lernaktivität während der Mitgliedschaftsperiode im Biergerpakt stattgefunden hat.

Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Biergerpakt-Kurs "Das Großherzogtum Luxemburg entdecken" und dem "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" Kurs der luxemburgischen Staatsbürgerschaft?

Anwärter.innen auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit müssen am „Vivre ensemble“ teilnehmen, auch wenn sie den „Das Großherzogtum Luxemburg entdecken“ Kurs absolviert haben.

Allerdings gibt es eine gewisse Verbindung zwischen beiden Kursen:

Wenn Sie an dem Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen haben, können Sie eine Befreiung aus dem Biergerpakt-Kurs „Das Großherzogtum Luxemburg entdecken“ erhalten. Dazu müssen Sie uns Ihre Teilnahmebestätigung über unseren Kontaktformular einreichen.

"Das Großherzogtum Luxemburg entdecken" Kurs

Ich konnte nicht an der zweiten oder dritten Sitzung des Kurses teilnehmen. Kann ich mich nur für diese Sitzung eines anderen Kurses anmelden?

Die Teilnahme an allen Sitzungen desselben Kurses ist obligatorisch. In seltenen Fällen und gegen Vorlage eines Nachweises (ärztliches Attest, Arbeitsverhinderung usw.) kann eine Ausnahme gemacht werden.

Ich habe den Webex-Zugangslink für meinen Online-Kurs nicht erhalten. Was soll ich tun?

Der Link befindet sich in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie zwei bis drei Tage vor Kursbeginn erhalten. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Falls Sie dort nichts finden, können Anfragen über unser Kontaktformular gestellt werden.

Was ist der Zusammenhang zwischen dem Kurs „Das Großherzogtum Luxemburg entdecken“ und dem Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ des Justizministeriums?

Kandidatinnen und Kandidaten für die luxemburgische Staatsangehörigkeit müssen verpflichtend am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilnehmen, auch wenn sie bereits den Kurs „Luxemburg entdecken“ besucht haben.

Es besteht jedoch eine Verbindung zwischen den beiden Kursen:

Der Biergerpakt und die anderen Instrumenten des Zusammenlebens

Was ist die rechtliche Basis des Biergerpakts?

Der Biergerpakt basiert auf dem Gesetz vom 23. August 2023 über das interkulturelle Zusammenleben, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

Dieses Gesetz beschreibt das interkulturelle Zusammenleben als einen partizipativen, dynamischen und kontinuierlichen Prozess, der es jeder Person, die in Luxemburg lebt oder arbeitet, ermöglicht, gemeinsam zu leben, zu arbeiten und zu entscheiden.

Das interkulturelle Zusammenleben basiert auf gegenseitigem Respekt, Toleranz, Solidarität, sozialem Zusammenhalt und dem Einsatz gegen Rassismus und jede Form von Diskriminierung. Es etabliert Vielfalt als Reichtum und als eine Stärke für die Entwicklung einer interkulturellen Gesellschaft. (*Art. 1: Gesetz vom 23. August 2023 über das interkulturelle Zusammenleben)

Handelt es sich beim Gemengepakt und beim Biergerpakt um dasselbe?

Der Gemengepakt wird von einer Gemeinde unterzeichnet. Durch diesen Prozess verpflichtet sich eine Gemeinde zum interkulturellen Zusammenleben. Der Gemengepakt ist in thematische Zyklen unterteilt, die jeweils in mehreren Schritten ablaufen.

Meine Gemeinde hat den Gemengepakt unterzeichnet – bin ich automatisch Mitglied des Biergerpakts?

Auch wenn Ihre Gemeinde den Gemengepakt unterzeichnet hat, sind Sie nicht automatisch Mitglied des Biergerpakts. Der Beitritt zum Biergerpakt ist ein persönlicher Schritt, den jede Bürgerin und jeder Bürger individuell vornehmen muss. Die Gemeinden erhalten jedoch einen Zuschuss für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner oder jede Arbeitnehmerin bzw. jeden Arbeitnehmer, der dem Biergerpakt beigetreten ist.

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